Unter dem Namen «Verein wachen und begleiten Arth-Goldau und Region» besteht ein Verein mit Sitz am Wohnort des Präsidenten / der Präsidentin gemäss Art. 60 ff ZGB.
Die Organe des Vereins sind:
- Mitgliederversammlung
- Vorstand
- Kontrollstelle
Der Verein ist Mitglied der Palliative-Zentralschweiz