Organisation

Unter dem Namen «Verein wachen und begleiten Arth-Goldau und Region» besteht ein Verein mit Sitz am Wohnort des Präsidenten / der Präsidentin gemäss Art. 60 ff ZGB.

Die Organe des Vereins sind:

  • Mitgliederversammlung
  • Vorstand
  • Kontrollstelle

Der Verein ist Mitglied der Palliative-Zentralschweiz